


Ein klarer Überblick zu Pferdepass, Kennzeichnung und Registrierung: was der Pass wirklich ist, warum jedes Pferd einen braucht, wie du das Pferd anmeldest – und was bei einem Eigentümerwechsel zu tun ist.
Kaum etwas stiftet so viel Verwirrung wie die Regeln rund um den Pferdepass – vor allem, weil drei verschiedene Dinge durcheinandergeraten: der Pass selbst, die Kennzeichnung mit Chip und die Registrierung auf einer Anlage. Hier klären wir alles in verständlicher Sprache, damit du genau weißt, was vorgeschrieben ist, wie du dein Pferd registrierst und was du bei einem Eigentümerwechsel tun musst.
Der erste Schritt: drei Begriffe auseinanderhalten, die oft verwechselt werden. Der Pass ist das Ausweisdokument des Pferdes, der Chip die physische Kennzeichnung im Tier, und der Eigentumsnachweis ein eigenes Papier, das zeigt, wem das Pferd gehört.
In der EU muss jedes Pferd einen Pferdepass haben – unabhängig von Rasse, Alter oder davon, ob es jemals auf einem Turnier startet. Der Grund ist rechtlich: Pferde gelten als der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, und der Pass macht Arzneimittelbehandlungen nachvollziehbar, damit unzulässige Stoffe nicht in die Lebensmittelkette gelangen. In Schweden stellen Zuchtverbände und registerführende Vereine den Pass im Auftrag von Jordbruksverket (der schwedischen Landwirtschaftsbehörde) aus.
Neben dem Pass musst du als Pferdehalter dafür sorgen, dass der Standort als Anlage bei Jordbruksverket registriert ist – und das Pferd dort angemeldet wird. Das ist eine eigene Sache, getrennt vom Pass – und genau hier gehen viele in die Irre.

Beim Kauf und Verkauf gilt eine einfache Hauptregel: der Pass geht mit dem Pferd zum neuen Eigentümer – er wird nicht eingeschickt. Den Eigentümerwechsel meldest du stattdessen der Organisation, die den Pass ausgestellt oder das Pferd zusätzlich registriert hat.
Geht der Pass verloren oder wird er zerstört, beantragst du einen neuen bei der ausstellenden Organisation. Je nachdem, wie das Pferd identifiziert werden kann, erhältst du entweder einen Duplikatpass (eine exakte Kopie) oder einen Ersatzpass, aus dem hervorgeht, dass es sich nicht um das Originaldokument handelt.
Wird das Pferd eingeschläfert oder stirbt es, muss der Pass spätestens 30 Tage nach dem Tod an die ausstellende Organisation zur Entwertung geschickt werden. Das Pferd wird dann in der Datenbank abgemeldet, damit der Pass nicht erneut verwendet werden kann.
Ja. In der EU muss jedes Pferd einen Pferdepass haben, unabhängig von Rasse, Alter oder Turniereinsatz. Pferde gelten rechtlich als der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, und der Pass wird gebraucht, um Arzneimittelbehandlungen nachverfolgen zu können. In Schweden müssen Pferde seit 2021 außerdem mit einem zugelassenen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Nein. Der Pass geht in der Regel mit dem Pferd zum neuen Eigentümer und wird nicht eingeschickt. Den Eigentümerwechsel meldest du stattdessen der Organisation, die den Pass ausgestellt hat, mit Eigentumsnachweis und einer Kopie des Kaufvertrags. Anschließend wird dem Käufer ein neuer Eigentumsnachweis ausgestellt.
Der Pferdepass ist das Ausweisdokument des Pferdes und begleitet es ein Leben lang. Der Eigentumsnachweis ist ein eigenes Dokument, das zeigt, wem das Pferd gehört. Der Pass selbst beweist also kein Eigentum – das tun Eigentumsnachweis und Kaufvertrag gemeinsam.
Ja. Du als Pferdehalter musst den Standort als Anlage bei Jordbruksverket registrieren und das Pferd dort anmelden, wenn es mindestens 30 Tage bleiben soll. Jedes Pferd, das länger als 90 Tage in Schweden ist, muss außerdem in der zentralen Pferdedatenbank stehen.
Schick den Pass spätestens 30 Tage nach dem Tod an die ausstellende Organisation zur Entwertung. Das Pferd wird dann abgemeldet, und der Pass kann nicht erneut verwendet werden. Geht der Pass verloren, kannst du einen Duplikat- oder Ersatzpass beantragen.